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gerichtsgutachtenMichael Ernst

GERICHTSGUTACHTEN IM KFZ BEREICH

"Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Sachverständige für das entsprechende Fach- bzw. Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist.."
Michael Ernst - Geschäftsführer

Sachverständigen-gutachten in gerichtlichen Verfahren

Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Kfz-Sachverständige für das entsprechende Fach- bzw. Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Der Inhaber und Geschäftsführer der SVS Sach-Verständigen-Stelle GmbH, Herr Michael Ernst, ist von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk öffentlich bestellt und vereidigter Kfz-Gutachter in Frankfurt.

Herr Ernst steht somit für die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich der Kfz-Technik in gerichtlichen Verfahren (Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren), aber selbstverständlich auch in außergerichtlichen Verfahren für die Erstellung von Schadengutachten, z. B. nach einem Unfall, zur Verfügung.

gerichtsgutachten herr ernst

Weitere Informationen zu Herrn Ernst können auch unter www.sv-kfz-technik.de eingesehen werden. 

Haben Sie noch Fragen? 

Wir beraten Sie gerne kostenlos unter +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0

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für Kfz-Gutachten Technik & Controlling GmbH

SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz-Gutachten Technik & Controlling GmbH
Westerbachstraße 134, 65936 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 0
Fax: +49 (0) 69 / 60 60 86 - 50
Email: kontakt@svs-gutachten.de