Leasing-Rückgabe: Welche Schäden muss man zahlen?

Leasingangebote werden sowohl für Geschäfts- als auch für Privatkunden immer attraktiver. Häufig kommt es bei Leasingende aber zu Differenzen bei der Beurteilung der Abgrenzung zwischen Gebrauchsspuren und Beschädigungen. Eine Auseinandersetzung zwischen den Parteien ist häufig vorprogrammiert. Abhilfe schafft meistens nur ein vorbeugendes Minderwertgutachten aus unserem Hause, in dem die möglichen vorhandenen Mängel und Schäden aufgeführt, abgegrenzt und bewertet werden.

Leasing Gutachten 1
Leasing Gutachten 2
Leasing Gutachten 3
Leasing Gutachten 4

Gebrauchsspuren und Fahrzeugschäden richtig einschätzen

Eine intensive Beratung zur Gefahrenabwehr bei der Rückgabe Ihres Fahrzeuges buchen Sie durch die Erstellung des Minderwertgutachtens gleich mit. Der von der SVS entwickelte Leitfaden hilft Ihnen bei der Einschätzung von Gebrauchsspuren bzw. Fahrzeugschäden. Dies ist besonders wichtig beim Kauf-/Verkauf eines Fahrzeuges bzw. bei der Rückgabe eines Leasingwagens. Der Leitfaden gibt eine Orientierung – kann aber ein fundierte Bewertung eines Kfz-Gutachter nicht ersetzen.  

Leitfäden / Beispiele aus der Praxis

Leitfaden zur Bewertung von Gebrauchsspuren bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen

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Ansprechpartner Eike Lohmann

Ansprechpartner Eike Lohmann

Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung
Lacksachverständiger

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Spezialgebiete unseres Experten Eike Lohmann:

Lacksachverständiger, Kfz-Fahrzeugbewertungen, Leasing-Rückgabegutachten, Gebrauchtwagengutachten, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Schadensermittlung, Controlling