Sie wurden durch eine andere Person oder ein Fahrzeug geschädigt?

§ 249
ART UND UMFANG DES SCHADENSERSATZES

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Das sind Ihre Rechte nach einem unverschuldeten Autounfall:

1. SACHVERSTÄNDIGER IHRES VERTRAUENS

Sie haben nach einem Unfall mit Ihrem Auto als geschädigter das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Fahrzeuges un dem daran entstandenen Schaden zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens sind separate Schadenersatzansprüche, die ebenfalls von der gegnerischen Versicherung getragen werden müssen. Lassen Sie sich nicht von der Aussage der leistungserbringenden Versicherung beeindrucken, dass Sie keinen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachten zu beauftragen brauchen, da die Sachlage angeblich klar oder aber auch ein einfacher Kostenvoranschlag ausreichend wäre. Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen Kfz Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen.

2. RECHTSANWALT IHRES VERTRAUENS

Um Ihnen bei der Regulierung des Schadens eine so genannte „Waffengleichheit“ zu gewährleisten, haben Sie ein Anrecht darauf, Ihre Rechtsansprüche von einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens abwickeln zu lassen. Diese Kosten sind, wie auch die Sachverständigenkosten, von der gegnerischen Versicherung zu erstatten.

3. REPARATURWERKSTATT IHRES VERTRAUENS

Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen.

4. FIKTIVE ABRECHNUNG (AUSZAHLUNG DES SCHADENERSATZBETRAGES)

Natürlich haben Sie auch das Recht, auf eine Reparatur in der Werkstatt zu verzichten und die Reparaturkosten bzw. den entstandenen Schaden von der Versicherung des Unfallgegners in Form einer direkten Auszahlung einzufordern (bei fiktiver Abrechnung ohne Rechnung wird in der Regel nur der Nettobetrag erstattet). Oftmals kommt es dann bei einer fiktiven Abrechnung zu weiteren Kürzungen durch die leistungserbringende Versicherung. So werden insbesondere fiktive Positionen wie Verbringungskosten, Ersatzteilaufschläge oder aber auch die im Gutachten berücksichtigten Stundenverrechnungssätze gekürzt. Inwieweit diese Kürzungen gerechtfertigt sind, obliegt im Einzelnen einer juristischen Würdigung.

5. WEITERE SCHADENERSATZPOSITIONEN

Es gibt noch eine Vielzahl von Schadenersatzpositionen und Schäden, die im Bedarfsfall noch anfallen und somit zu erstatten sind. Die Ermittlung aller erstattungsfähigen Positionen findet im Rahmen der Gutachtenerstellung statt.  

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