SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH
Beweissicherungs- gutachten Schuldfrage unklar
"Oftmals ist es nach einem Schadenfall wichtig, dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungs- gutachten gesichert werden."
Michael Ernst - Geschäftsführer
Es liegt ein Haftpflichtschaden vor.
Ihre Rechte sind durch den §249 BGB geregelt.
Gutachten zur Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage nach einem Autounfall
Oftmals ist es nach einem Unfall wichtig, dass sämtliche Fakten durch ein Beweissicherungsgutachten gesichert werden. Ob unverschuldet oder selbst verschuldet, auch hier steht oft Aussage gegen Aussage. Da man oft im Vorfeld nicht sicher sein kann, dass gerechtfertigte Schadensersatzansprüche auch tatsächlich erstattet werden, sollte man wenigstens die Beweise durch aussagekräftige Digitalbilder sichern. Noch aussagekräftiger ist die Ermittlung der Schäden an Ihrem Fahrzeug durch einen neutralen Kfz Sachverständigen.
Sollte es im Nachhinein zu einem Rechtsstreit kommen, so kann sich die Angelegenheit schnell auf mehrere Jahre hinziehen. Möglicherweise befindet sich das Fahrzeug dann schon nicht mehr in Ihrem Eigentum oder war so stark beschädigt, dass es verschrottet wurde.
Sollte das Fahrzeug noch vorhanden sein, so bleibt für den Richter immer noch die Frage offen, ob es sich bei dem jetzigen Zustand des Fahrzeuges noch um den gleichen Zustand handelt, wie er nach dem Schadenereignis darstellte. Somit wird es immer schwieriger, sein Recht und somit seine Schadenersatzansprüche einzufordern bzw. durchzusetzen.
Durch ein Beweissicherungsgutachten der SVS-Gutachter haben Sie jederzeit die Fakten zur Hand, sodass Sie auch im Nachhinein noch Ihr Recht und Ihre Schadenersatzansprüche einfordern können.
Kontakt
SVS Sach-Verständigen- Stelle GmbH Westerbachstraße 134 65936 Frankfurt
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Unsere Sachverständigen sprechen auch Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch und Russisch
Michael Ernst Geschäftsführer
Ansprechpartner Michael Ernst
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung, Sachverständiger für Kfz-Thermografie
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Durch die AWG-mbH geprüfter Sachverständiger für Verbrennungsmotoren - zum Zertifikat!
Spezialgebiete von Michael Ernst:
Unfallschadengutachten (Haftpflicht / Kasko), Kfz-Thermografie, Technische Gutachten, Erstellung von Sondergutachten, Beweissicherungsgutachten, Motorschadengutachten, Beurteilung von Lackschäden, Überprüfung auf Unfallfreiheit, Controlling, Plausibilitätsprüfungen
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag Termin nach Absprache möglich
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag bis 22:00 Uhr
Pflicht für Firmenfahrzeuge: UVV-Prüfung
Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.