Kfz Gutachter Frankfurt | SVS Sachverständigenbüro
KFZ Unfallgutachten
& Wertgutachten
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Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall
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Komplettservice für die Schadenabwicklung
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Erstellung eines unabhängigen Schadengutachtens
-
Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
-
Kostenloser Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung
Öffnungszeiten →
Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag
Termin nach Absprache
Welche Aufgaben haben wir als Kfz-Gutachter
bei einem Unfallereignis?
-
Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens zur Beweissicherung und zur Ermittlung der regulierungsrelevanten Fakten
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Ermittlung der Wiederherstellungskosten
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Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes
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Ermittlung einer Wertminderung
-
Ermittlung der Reparatur- und Wiederbeschaffungs-dauer
Vorteile eines Kfz-Gutachtens nach einem Unfallverschuldeten Unfall
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Die Versicherung des Unfallgegners kommt bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden)
für die Kosten des Unfallgutachtens auf -
Eine fiktive Abrechnung auf Basis des erstellten Gutachtens mit der leistungserbringenden
Versicherung ist möglich -
Sie haben das Recht auf einen eigenen neutralen und unabhängigen Sachverständigen
-
Sie müssen nicht den Sachverständigen der
gegnerischen Versicherung akzeptieren -
Wir sichern Ihre Schadenersatzansprüche
Wie gehen wir bei der Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung vor?
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Terminierung eines Besichtigungstermins
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Besichtigung Ihres Fahrzeuges vor Ort
-
Dokumentation und Beweissicherung
am Fahrzeug -
Ermittlung der Reparaturkosten
(Schadenkalkulation) -
Ermittlung Wiederbeschaffungswert,
Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer. -
Schriftliche Erstellung des Gutachtens
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Übersendung des Gutachtens an die Parteien
Sie hatten einen Autounfall?
Unsere Kfz-Sachverständigen unterstützen
Sie bei der Schadensabwicklung!
und möchten den Schaden an Ihrem Auto von einem Kfz Gutachter fachkundig bewerten lassen?
Unsere Sachverständigen erstellen ein Kfz-Gutachten für Sie im Großraum
Frankfurt und Rhein Main und sorgen für eine reibungslose Schadenabwicklung - schnelle Hilfe nach dem Autounfall durch ein Unfallgutachten der SVS.
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Kfz-Sachverständiger für Fahrzeugschäden und Bewertung
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Sachverständiger für Kfz-Thermografie
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Kfz-Gutachten (Haftpflicht/Kasko)
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Kfz-Sondergutachten
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Kfz-Bewertungen (Wertermittlungen)
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Geprüfter Sachverständiger für Motorschäden
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15 Jahre Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger (aus Zeitgründen beendet)
Leistungen:
Kfz-Sachverständiger Frankfurt
Schadengutachten und Unfallgutachten
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Haftpflichtschaden - unverschuldete
Unfälle -
Kaskoschaden - selbst verschuldete
Unfälle -
Beweissicherung / Unfallgutachten
Thermografiezentrum -
weltweit erste Prüfstelle mit:
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Vollautomatisiertem Fahrzeugscanner
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Verdeckte Unfallschäden erkennen
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Betrug aufdecken
Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten
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Professionelle Oldtimer-Expertisen
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Mit modernster Technik
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Oldtimer-Thermografie
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Classic Car Check
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Classic Analytics - Wertgutachten
Oldtimer-Garage
Frankfurt
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Gesamtkosten Stellplatz / Monat 147,56 €
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Trocken, sauber und sicher abgestellt
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Die Tiefgarage ist kameraüberwacht
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Oldtimergarage ist für Sie jederzeit
zugänglich
Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung
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Fahrzeugbewertung
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Pkw-Wertermittlung
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Oldtimergutachten
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Gebrauchtwagen-Check
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Kfz-Wertgutachten
ADAC
Vertragssachverständige
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Kostenlose Erstberatung
für ADAC Mitglieder -
Kostenpflichtige Fahrzeugprüfungen
Leasingberatung
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Beratung vor Leasingrückgabe
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Leasing Vorab-Check
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Minderwertgutachten
TÜV-Hauptuntersuchung
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Wir sind zugelassene Prüfstelle für die
Abnahme der amtlichen Hauptuntersuchung.
Die eigentliche Abnahme der Hauptunter-
suchung sowie die Abgasuntersuchung
werden vom TÜV Hessen erbracht.
Technische Gutachten
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Technische Bewertung
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Motorschadengutachten
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Motor-Videoskopie
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Mikroskopische Untersuchungen
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Lackschaden-Bewertung
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Störgeräusche nachweisen
Kostenvoranschlag per Schadenapp
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Kostenvoranschlag auf Basis Ihrer Bilder?
Rufen Sie unsere WebApp auf und
folgen Sie den Anweisungen.
Kostenvoranschlag nach Eingang Ihrer
Daten auf Grundlage Ihrer Bilder
für 89,25 € inkl. MwSt.
Bußgeldbescheid prüfen und anfechten lassen
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Sie sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung
geblitzt worden?
Sie haben die Möglichkeit den
Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen
und bei fehlerhafter Messung
anzufechten.
Controlling
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Plausibilitätsprüfungen
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Überprüfung von Kfz-Gutachten
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Überprüfung von Kostenvoranschlägen
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Überprüfung von Reparaturrechnungen
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Überprüfung von Reparaturen
PKW-Prüfcenter
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Rahmenvermessung
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Achsvermessung
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Fehlerspeicher auslesen
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Bremsenprüfstand
Tachomanipulation
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Steuergeräte auslesen
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Protokolle auslesen
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Fahrzeugschlüssel auslesen
Flottenmanagement und Fuhrparkbetreuung
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Mit uns sparen Sie Zeit und Kosten.
Im Schadensfall, bei der Leasing-
rückgabe und in der Flottenbetreuung
durch die langjährige Erfahrung
unseres Expertenteams.
Magnetooptisches Resonanzverfahren
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SVS Forensik: Magnetooptisches Resonanzverfahren und Röntgen-
untersuchung. -
Betrug aufdecken:
wir machen gefälschte Fahrzeug- Identifikationsnummern sichtbar.
Wir bieten Ihnen für Ihr Fahrzeug bestmöglichen und umfassenden Service. Unsere Kfz-Gutachter sind übrigens nicht nur im Pkw-, sondern auch im LKW- und Sonderfahrzeug-Bereich tätig.
SVS - Kfz Sachverständiger Frankfurt!
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Die oft gestellten Fragen
zum Kfz-Gutachten
Was macht ein Kfz Gutachter? Der Kfz-Sachverständige bewertet in erster Linie die Schäden, die durch einen Unfall an ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallgutachten, ermittelt die Schadenhöhe und den Reparaturaufwand. Dieser Vorgang dient für Sie als Unfallgeschädigter als Grundlage, sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten lassen zu können.
Das Aufgabengebiet des Gutachters erstreckt sich von Unfallgutachten (Schadengutachten) nach einem Autounfall / Verkehrsunfall bis zur Bewertung von Kraftfahrzeugen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasinggutachten). Zudem bewertet der Sachverständigenexperte Kraftfahrzeuge aller Art wie beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder auch Wohnwagen und ermittelt deren Wert und Zustand. Auch bei technischen Problemen oder Schadenfällen wie beispielsweise bei einem Motorschaden kommen Sachverständige ins Spiel, um die Ursache eines eingetretenen Schadens zu lokalisieren. Weitere Aufgaben sind die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die UVV-Fahrzeugkontrolle, die Überprüfung der technischen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise durch das Auslesen des Fehlerspeichers, die Durchführung einer Rahmen- oder Achsvermessung oder eine Überprüfung der Stoßdämpfer usw.
Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie bei unverschuldeten Unfällen den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen.
Unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schadenhöhe
Wann sollten Sie einen Kfz Gutachter einschalten? Sie haben im Falle eines Haftpflichtschadens (unverschuldeter Unfall) als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen und sollten davon Gebrauch machen.
Oft wird vonseiten der gegnerischen (leistungserbringenden) Versicherung jedoch versucht, Ihnen einen versicherungseigenen Kfz-Sachverständigen oder Partnersachverständigen der Versicherung schmackhaft zu machen. Da hier die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist, sollten Sie hiervon Abstand nehmen und stattdessen lieber einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Das von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Gutachten dient, einfach ausgedrückt, neben der Beweissicherung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug und beziffert die Kosten, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs anfallen.
Im Einzelnen werden dabei folgenden Positionen ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparaturwürdigkeit (Totalschaden ja/nein), Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachtens
Das Gutachten wird im Falle eines unverschuldeten Unfalls der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenbetrag an Sie erstattet.
Wahlweise können Sie neben der Direktauszahlung der im Gutachten festgestellten Schadensumme auch die Reparaturkosten der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.
Zusätzliche Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage
Zusätzlich dient das Gutachten der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden.
Mit einem aussagekräftigen und unabhängigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand, um – sofern erforderlich – das Ihnen zustehende Recht notfalls juristisch durchzusetzen.
Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Die Kosten für die Arbeit des Sachverständigen bzw. für das erstellte Unfallgutachten trägt die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Die Frage wieviel ein Kfz-Gutachten kostet, braucht Sie also als Geschädigter eines Verkehrsunfalls nicht weiter zu beschäftigen. Weiterhin trägt die gegnerische Versicherung neben den Gutachterkosten auch Ihre Schadensersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten und im Totalschadenfall die Wieder-beschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für Ihr Auto.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt von der gegnerischen Versicherung an die SVS erstattet, sodass Sie bei der Beauftragung nicht in Vorleistung gehen müssen.
Damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf (sodass Sie nicht in Vorleistung gehen brauchen), ist bei der Beauftragung lediglich Ihre Unterschrift auf dem „Auftrag zur Gutachtenerstellung“ (gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar) erforderlich.
- Aufnahme des Schadens
Entweder kommen wir nach telefonischer Terminierung direkt zu Ihnen nachhause bzw. an den Standort des Fahrzeuges (Werkstatt, Abschleppdienst usw.) oder aber Sie kommen direkt zu uns ins Prüfcenter. Sofern Sie zu uns ins Prüfcenter kommen, ist eine vorherige Terminierung nicht erforderlich. Die Begutachtung innerhalb unseres Prüfcenters hat den Vorteil, dass neben Hebebühnen modernste Prüfgeräte wie beispielsweise Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug wird von einem unserer Sachverständigen begutachtet. Das Fahrzeug sowie die festgestellten Schäden werden anhand aussagekräftiger Bilder dokumentiert. Die Begutachtung (Schadensaufnahme) dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Gerne beantworten wir vor Ort Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
- Gutachtenerstellung
Nachdem unser Sachverständiger sämtliche schadenrelevante Daten und Fakten ermittelt und berechnet hat, wird umgehend das Unfallschadengutachten erstellt. Wir übermitteln das fertige Gutachten digital oder alternativ auf dem Postweg an die entsprechenden Stellen. Sie brauchen Sich somit nicht selbst um die Weiterleitung des Gutachtens an die leistungserbringende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt zu kümmern.
- Schadenregulierung
Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen. Sie haben alternativ zur Reparatur in der Werkstatt auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und sich den Schadenersatzanspruch in Form einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadenersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) lediglich der Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet wird. </
Einsatzgebiete der SVS-Gutachten:
Statd Frankfurt und Umkreis 75 km inkl. Altstadt, Innenstadt, Sachsenhausen, Westend, Bahnhofsviertel, Bergen-Enkheim, Bockenheim, Bornheim, Nordend, Eschersheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Eschborn, Griesheim, Höchst, Kalbach-Riedberg, Niederrad, Ostend und das gesamte Frankfurter Umland (Rhein Main).
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Kostenlose Beratung nach einem Verkehrsunfall
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Komplettservice für die Schadenabwicklung
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Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens
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Direkte Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung
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Kostenloser Vor-Ort-Service zur Gutachtenerstellung
Montag bis Donnerstag
8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
8:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag
Termin nach Absprache
Welche Aufgaben haben wir als Kfz-Gutachter bei einem Unfallereignis?
- Erstellung eines unabhängigen Unfallgutachtens zur Beweissicherung und zur Ermittlung der regulierungsrelevanten Fakten
- Ermittlung der Wiederherstellungskosten
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes
- Ermittlung der Wiederherstellungskosten
- Ermittlung einer Wertminderung
- Ermittlung der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer
Vorteile eines Kfz-Gutachtens nach einem Unfallverschuldeten Unfall
- Die Versicherung des Unfallgegners kommt bei unverschuldeten Unfällen (Haftpflichtschaden) für die Kosten des Unfallgutachtens auf
- Eine fiktive Abrechnung auf Basis des erstellten Gutachtens mit der leistungserbringenden Versicherung ist möglich
- Sie haben das Recht auf einen eigenen neutralen und unabhängigen Sachverständigen
- Sie müssen nicht den Sachverständigen der gegnerischen Versicherung akzeptieren
- Wir sichern Ihre Schadenersatzansprüche
Wie gehen wir bei der Schadenaufnahme und Gutachtenerstellung vor?
- Terminierung eines Besichtigungstermins
- Besichtigung Ihres Fahrzeuges vor Ort
- Dokumentation und Beweissicherung am Fahrzeug
- Ermittlung der Reparaturkosten (Schadenkalkulation)
- Ermittlung Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer.
- Schriftliche Erstellung des Gutachtens
- Übersendung des Gutachtens an die Parteien
Sie hatten einen Autounfall?
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Expertise von MICHAEL ERNST
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Fahrzeugschäden und Bewertung
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Kfz-Sachverständiger Frankfurt
- Schadengutachten und Unfallgutachten
- Thermografiezentrum 360° Fahrzeugscan
- Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten
- Oldtimer-Garage in Frankfurt
- Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung
- ADAC Vertragssachverständiger
- Leasingberatung
- TÜV-Hauptuntersuchung
- Technische Gutachten
- Kostenvoranschlag per Schadenapp
- Bußgeldbescheid prüfen
- Controling
- PKW-Prüfcenter
- Tachomanipulation
- Flottenmanagement & Fuhrparkbetreuung
- Magnetooptisches Resonanzverfahren
Schadengutachten und Unfallgutachten
- Haftpflichtschaden - unverschuldete Unfälle
- Kaskoschaden - selbst verschuldete Unfälle
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Thermografiezentrum 360° Fahrzeugscan
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Oldtimer-Gutachten und Wertgutachten
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Fahrzeugbewertungen und Wertermittlung
- Fahrzeugbewertung
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Leasingberatung
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- Leasing Vorab-Check
- Minderwertgutachten
TÜV-Hauptuntersuchung
- Wir sind zugelassene Prüfstelle für die Abnahme der amtlichen Hauptuntersuchung. Die eigentliche Abnahme der Hauptuntersuchung sowie die Abgasuntersuchung werden vom TÜV Hessen erbracht.
Technische Gutachten
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- Mikroskopische Untersuchungen
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Kostenvoranschlag per Schadenapp
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Bußgeldbescheid prüfen
- Sie sind nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt worden? Sie haben die Möglichkeit den Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und bei fehlerhafter Messung anzufechten.
Controling
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Tachomanipulation
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- Protokolle auslesen
- Fahrzeugschlüssel auslesen
Flottenmanagement & Fuhrparkbetreuung
- Mit uns sparen Sie Zeit und Kosten. Im Schadensfall, bei der Leasing- rückgabe und in der Flottenbetreuung durch die langjährige Erfahrung unseres Expertenteams.
Magnetooptisches Resonanzverfahren
- SVS Forensik: Magnetooptisches Resonanzverfahren und Röntgen- untersuchung.
- Trocken, sauber und sicher abgestellt
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360° Rundgang | 400m2 Prüfcenter mit modernster Diagnosetechnik
Neben der Gutachtertätigkeit und Fahrzeugbewertungen (Kfz- Wertermittlung, Gebrauchtwagencheck, Wertgutachten, Oldtimergutachten), stehen wir Ihnen mit einer Vielzahl an Dienstleistungen wie z. B. dem Bremsenprüfung, Achsvermessung oder der Prüfung von Fremdgutachten und Reparaturrechnungen rund um Ihr Fahrzeug zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen für Ihr Fahrzeug bestmöglichen und umfassenden Service. Unsere Kfz-Gutachter sind übrigens nicht nur im Pkw-, sondern auch im LKW- und Sonderfahrzeug-Bereich tätig.
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Die oft gestellten Fragen
zum Kfz-Gutachten
Was sind die Aufgaben eines Kfz-Gutachters?
Was macht ein Kfz Gutachter? Der Kfz-Sachverständige bewertet in erster Linie die Schäden, die durch einen Unfall an ihrem Fahrzeug entstanden sind und erstellt ein Unfallgutachten, ermittelt die Schadenhöhe und den Reparaturaufwand. Dieser Vorgang dient für Sie als Unfallgeschädigter als Grundlage, sich die Reparaturkosten von der Kfz-Versicherung des Unfallgegners erstatten lassen zu können.
Das Aufgabengebiet des Gutachters erstreckt sich von Unfallgutachten (Schadengutachten) nach einem Autounfall / Verkehrsunfall bis zur Bewertung von Kraftfahrzeugen (Wertgutachten, Oldtimergutachten, Leasinggutachten). Zudem bewertet der Sachverständigenexperte Kraftfahrzeuge aller Art wie beispielsweise Pkw, Lkw, Motorräder, Anhänger oder auch Wohnwagen und ermittelt deren Wert und Zustand. Auch bei technischen Problemen oder Schadenfällen wie beispielsweise bei einem Motorschaden kommen Sachverständige ins Spiel, um die Ursache eines eingetretenen Schadens zu lokalisieren. Weitere Aufgaben sind die Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, die UVV-Fahrzeugkontrolle, die Überprüfung der technischen Fahrzeugkomponenten, beispielsweise durch das Auslesen des Fehlerspeichers, die Durchführung einer Rahmen- oder Achsvermessung oder eine Überprüfung der Stoßdämpfer usw.
Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie bei unverschuldeten Unfällen den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Ein durch einen Sachverständigen erstelltes Gutachten dient nicht nur zur Ermittlung der Reparaturkosten (einzige Position, die ein Kostenvoranschlag KV abdeckt), der Wertminderung, des Wiederbeschaffungswertes, des Restwertes, der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer, des Nutzungsausfalles und der Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit, sondern nutzt vor allem der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden. Mit einem aussagekräftigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand – um ggfs. und sofern erforderlich –, das Ihnen zustehende Recht juristisch durchzusetzen.
Wann brauche ich einen Kfz Gutachter und welche Vorteile habe ich davon?
Unabhängige Ermittlung der tatsächlichen Schadenhöhe
Wann sollten Sie einen Kfz Gutachter einschalten? Sie haben im Falle eines Haftpflichtschadens (unverschuldeter Unfall) als Geschädigter das Recht, einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen mit der Erstellung eines Unfallgutachtens zu beauftragen und sollten davon Gebrauch machen.
Oft wird vonseiten der gegnerischen (leistungserbringenden) Versicherung jedoch versucht, Ihnen einen versicherungseigenen Kfz-Sachverständigen oder Partnersachverständigen der Versicherung schmackhaft zu machen. Da hier die notwendige Neutralität des versicherungseigenen Sachverständigen eindeutig fraglich ist, sollten Sie hiervon Abstand nehmen und stattdessen lieber einen freien und unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen. Dies ist Ihr gutes Recht. Das von einem unabhängigen Kfz-Gutachter erstellte Gutachten dient, einfach ausgedrückt, neben der Beweissicherung zur unabhängigen Einschätzung der beim Verkehrsunfall entstandenen Schäden an Ihrem Kraftfahrzeug und beziffert die Kosten, die zur Wiederherstellung des Kraftfahrzeugs anfallen.
Im Einzelnen werden dabei folgenden Positionen ermittelt: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Reparaturwürdigkeit (Totalschaden ja/nein), Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturdauer, Wiederbeschaffungsdauer, Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit.
Abrechnung mit der gegnerischen Versicherung auf Basis des Gutachtens
Das Gutachten wird im Falle eines unverschuldeten Unfalls der gegnerischen Versicherung vorgelegt, damit diese den Schadenbetrag an Sie erstattet.
Wahlweise können Sie neben der Direktauszahlung der im Gutachten festgestellten Schadensumme auch die Reparaturkosten der Werkstatt von der gegnerischen Versicherung erstatten lassen.
Zusätzliche Beweissicherung bei unklarer Schuldfrage
Zusätzlich dient das Gutachten der Beweissicherung – insbesondere dann, wenn im Nachhinein die zunächst klare Schuldfrage eben plötzlich nicht mehr klar ist oder aber Ihre Schadenersatzansprüche auf einmal gekürzt oder gestrichen werden.
Mit einem aussagekräftigen und unabhängigen Gutachten haben Sie alle Möglichkeiten an der Hand, um – sofern erforderlich – das Ihnen zustehende Recht notfalls juristisch durchzusetzen.
Wer kommt für die Kosten des Kfz-Gutachtens und des Unfallschadens auf?
Wer zahlt den Kfz-Gutachter? Die Kosten für die Arbeit des Sachverständigen bzw. für das erstellte Unfallgutachten trägt die leistungserbringende Versicherung des Unfallgegners, wenn Sie den Unfall nicht selbst verschuldet haben.
Die Frage wieviel ein Kfz-Gutachten kostet, braucht Sie also als Geschädigter eines Verkehrsunfalls nicht weiter zu beschäftigen. Weiterhin trägt die gegnerische Versicherung neben den Gutachterkosten auch Ihre Schadensersatzansprüche wie die Reparaturkosten, die Wertminderung, den Nutzungsausfall bzw. die Mietwagenkosten und im Totalschadenfall die Wieder-beschaffungskosten (Wiederbeschaffungswert) für Ihr Auto.
Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens werden direkt von der gegnerischen Versicherung an die SVS erstattet, sodass Sie bei der Beauftragung nicht in Vorleistung gehen müssen.
Damit die Versicherung die Gutachterkosten direkt begleichen darf (sodass Sie nicht in Vorleistung gehen brauchen), ist bei der Beauftragung lediglich Ihre Unterschrift auf dem „Auftrag zur Gutachtenerstellung“ (gleichzeitig Abtretung, beschränkt auf das Sachverständigenhonorar) erforderlich.
Wie geht es weiter, nachdem Sie uns mit einem Unfallgutachten beauftragt haben?
- Aufnahme des Schadens
Entweder kommen wir nach telefonischer Terminierung direkt zu Ihnen nachhause bzw. an den Standort des Fahrzeuges (Werkstatt, Abschleppdienst usw.) oder aber Sie kommen direkt zu uns ins Prüfcenter. Sofern Sie zu uns ins Prüfcenter kommen, ist eine vorherige Terminierung nicht erforderlich. Die Begutachtung innerhalb unseres Prüfcenters hat den Vorteil, dass neben Hebebühnen modernste Prüfgeräte wie beispielsweise Fehlerauslesegeräte usw. zur Verfügung stehen. Das Fahrzeug wird von einem unserer Sachverständigen begutachtet. Das Fahrzeug sowie die festgestellten Schäden werden anhand aussagekräftiger Bilder dokumentiert. Die Begutachtung (Schadensaufnahme) dauert in der Regel nicht länger als 20 Minuten. Gerne beantworten wir vor Ort Ihre Fragen und beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise.
- Gutachtenerstellung
Nachdem unser Sachverständiger sämtliche schadenrelevante Daten und Fakten ermittelt und berechnet hat, wird umgehend das Unfallschadengutachten erstellt. Wir übermitteln das fertige Gutachten digital oder alternativ auf dem Postweg an die entsprechenden Stellen. Sie brauchen Sich somit nicht selbst um die Weiterleitung des Gutachtens an die leistungserbringende Versicherung oder an Ihren Rechtsanwalt zu kümmern.
- Schadenregulierung
Mit dem von uns erstellten Kfz-Gutachten können Sie den entstandenen Unfallschaden direkt mit der Versicherung des Unfallgegners abrechnen. Sie haben freie Werkstattwahl. Sie können das Fahrzeug in der Werkstatt Ihres Vertrauens in Stand setzen lassen. Sie brauchen sich nicht von der leistungserbringenden Versicherung an eine Partnerwerkstatt der Versicherung verweisen zu lassen. Sie haben alternativ zur Reparatur in der Werkstatt auch das Recht, auf eine Reparatur zu verzichten und sich den Schadenersatzanspruch in Form einer Geldzahlung (fiktive Abrechnung) auszahlen zu lassen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei einer fiktiven Abrechnung (Auszahlung des Schadenersatzbetrages ohne Durchführung der Reparatur) lediglich der Nettobetrag (also ohne MwSt.) erstattet wird. </
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Altstadt, Innenstadt, Sachsenhausen, Westend, Bahnhofsviertel, Bergen-Enkheim, Bockenheim, Bornheim, Nordend, Eschersheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Ginnheim, Eschborn, Griesheim, Höchst, Kalbach-Riedberg, Niederrad, Ostend und das gesamte Frankfurter Umland (Rhein Main).