Sachverständigen-gutachten in gerichtlichen Verfahren
Für die Erstellung von Gerichtsgutachten ist es in der Regel erforderlich, dass der Kfz-Sachverständige für das entsprechende Fach- bzw. Sachgebiet öffentlich bestellt und vereidigt ist. Der Inhaber und Geschäftsführer der SVS Sach-Verständigen-Stelle GmbH, Herr Michael Ernst, ist von der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main für das Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk öffentlich bestellt und vereidigter Kfz-Gutachter in Frankfurt.
Herr Ernst steht somit für die Erstellung von Sachverständigengutachten im Bereich der Kfz-Technik in gerichtlichen Verfahren (Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren), aber selbstverständlich auch in außergerichtlichen Verfahren für die Erstellung von Schadengutachten, z. B. nach einem Unfall, zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Herrn Ernst können auch unter www.sv-kfz-technik.de eingesehen werden.