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Pflicht für Firmenfahrzeuge: UVV-Prüfung
Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.
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Seit dem 01. August 1996 steht die SVS GmbH für unabhängige und qualifizierte Kfz-Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen sowie technische Begutachtungen.