SVS Sach-Verständigen-Stelle für Kfz.-Gutachten, Technik & Controlling GmbH
Beratung vor Leasingrückgabe
"Lassen Sie Ihr Fahrzeug vor Leasingende von uns prüfen, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben."
Eike Lohmann - Fachgebiet Leasing-Gutachten
Beratung vor Rückgabe des Leasingfahrzeuges
Vereinbaren Sie unbedingt einen Termin zur Beratung vor Leasingrückgabe Ihres Fahrzeuges an die Leasinggesellschaft. Im Verlauf eines Beratungstermins können wir Ihnen die Problemzonen Ihres Leasingfahrzeuges aufzeigen und entsprechende Lösungsvorschläge zur Reparatur unterbreiten, die zur Minimierung und im besten Fall zur Vermeidung von Kostenbeteiligungen führen. Den Beratungstermin sollten Sie am besten ein paar Wochen vor Leasingende vereinbaren, sodass Sie noch genügend Zeit haben, Mängel, die sich erheblich negativ und somit kostenintensiv aufzeigen, einzudämmen oder gar zu vermeiden.
Kontakt
SVS Sach-Verständigen- Stelle GmbH Westerbachstraße 134 65936 Frankfurt
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Günstige Möglichkeiten zur Beseitigung von Schäden vor Leasingrückgabe
Es gibt heute eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie man vorhandene Schäden wie Kratzer an Lack und Felgen oder Beulen, die eben bei der Leasingabgabe nicht mehr als Gebrauchsspur durchgehen würden, durch kleinere Maßnahmen (Smartrepair) minimieren oder sogar beseitigen kann.
So lassen sich heutzutage selbst Brandlöcher in Sitzbezügen oder auch verschrammte Alufelgen durch modernste Smartrepairmethoden fast 95-prozentig beseitigen, sodass man die Restspuren lediglich als Gebrauchsspur einzustufen und zu bewerten hat. Dies führt dazu, dass Ihnen in der Regel kein kostenintensiver Minderwert mehr in Abzug gebracht wird. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
ÖFFNUNGSZEITEN
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag Termin nach Absprache möglich
Telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag bis 22:00 Uhr
Eike Lohmann
Ansprechpartner Eike Lohmann
Kfz-Sachverständiger für Schäden und Bewertung Lacksachverständiger
Telefon: 0 69 / 60 60 86 – 0(DW:42) E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
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Als gewerbetreibender sind Sie für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter auch am Arbeitsplatz Auto verantwortlich. Der Gesetzgeber regelt dies im § 57 DGUV Vorschrift 70 – Fahrzeuge, Unfallverhütungsvorschrift, kurz UVV.